Kritik an Gesetzesnovellen - Lokale Medienvielfalt darf nicht mehr gesetzlich verhindert werden
28.12.2009
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens nimmt der VFRÖ insbesondere zu den geplanten Änderungen im KommAustria-Gesetz (KOG) und im Privatradiogesetz (PrR-G) Stellung. Die Stellungnahme bezieht sich auf jene Aspekte, die für die weitere Entwicklung des nichtkommerziellen Rundfunksektors unerlässlich sind und eine existentielle Grundlage für mehr Medienvielfalt in Österreich liefern. Neben einer konsequenten Anerkennung des nichtkommerziellen, zugangsoffenen Radiosektors in Österreich im KommAustria-Gesetz und im Privatradiogesetz geht es dem VFRÖ vor allem darum bestehende gesetzliche Barrieren gegen neue lokale Radios zu Fall zu bringen. Dies betrifft sowohl die bestehende Regelung nach der neue Versorgungsgebiete mindestens 50.000 Einwohner versorgen müssen als auch die „Lex-Kronehit“ wonach Radio Kronehit als einziger Betreiber einer bundesweiten Lizenz immer Vorrang hat, wenn neue Frequenzen vergeben werden. Beide Regeln behindern die weitere Entwicklung lokaler Radios in Österreich und stehen im krassen Gegensatz zu Europäischen Empfehlungen.
Die Stellungnahme des VFRÖ kann hier herunter geladen werden.
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